Amtliche Warnung - Abkochverfügung für den Ortsteil Cleeberg


Das Trinkwasser in Langgöns-Cleeberg muss abgekocht werden. Bei einer Trinkwasseruntersuchung wurden Bakterien im Leitungsnetz festgestellt.


Für das betroffene Gebiet gilt: Abgekocht werden muss alles Wasser, das zum Trinken, Herstellen von Getränke, Reinigen von Obst, Gemüse oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird.

Auch für die Herstellung von Eiswürfeln, zum Zähneputzen oder bei der Verwendung einer Munddusche muss abgekochtes Wasser verwendet werden. Abkochen bedeutet, das Wasser einmal sprudeln aufkochen zu lassen, z.B. in einem handelsüblichen Wasserkocher. Zur Körperpflege (Waschen, Duschen) kann das Wasser weiterhin ohne Abkochen uneingeschränkt genutzt werden. Offene Wunden sollten durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden.

Die Aufforderung zum Abkochen gilt bis auf Widerruf.

Weitere Informationen gibt es unter www.langgoens.de. Für Fragen stehen die Gemeindewerke Langgöns unter Telefon (06403) 9020-22 zur Verfügung.

 

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